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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Amena Fitness für Frauen Karlsruhe
Stand: 09/2026
1. ALLGEMEINES
a) Umfang der Leistungen
Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sind die Angaben im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag maßgeblich.
Art und Umfang der Mitgliedschaft richten sich insbesondere nach dem gewählten Tarif, der vereinbarten Vertragslaufzeit sowie den im Mitgliedschaftsvertrag aufgeführten Leistungen.
2. LEISTUNGSUMFANG
a) Zutrittsberechtigung
Die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung des Studios und der angebotenen Leistungen wird durch die Aktivierung des Mitgliedsausweises bzw. des jeweils verwendeten Zutrittsmediums dokumentiert.
Der Mitgliedsausweis bzw. das Zutrittsmedium ist persönlich und nicht übertragbar. Es darf nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsausweis bzw. das Zutrittsmedium sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Bei einer schuldhaften Weitergabe oder missbräuchlichen Nutzung durch Dritte haftet das Mitglied für die daraus entstehenden Schäden, soweit es diese zu vertreten hat.
Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe des Mitgliedsausweises bzw. Zutrittsmediums kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € erhoben werden.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Amena Fitness für Frauen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Eine Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen durch das Mitglied berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung oder Reduzierung des Mitgliedsbeitrags.
Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
b) Starterpaket und Servicepauschale
Für den Beginn der Mitgliedschaft kann entsprechend dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag ein einmaliges Starterpaket berechnet werden.
Darüber hinaus wird eine jährliche Servicepauschale in Höhe von 40,00 € pro Trainingsjahr berechnet.
Die Servicepauschale ist Bestandteil des vereinbarten Mitgliedschaftsentgelts.
Sie dient der laufenden Bereitstellung, Pflege, technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Trainingsinfrastruktur.
Die Servicepauschale umfasst insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit:
-
der Wartung und technischen Betreuung der Trainingsgeräte,
-
der Pflege und Aktualisierung der Trainingssysteme,
-
regelmäßigen Software- und Systemupdates,
-
der Aktualisierung und Weiterentwicklung von Gerätefunktionen,
-
dem Austausch und der Erneuerung von Trainingsequipment,
-
der laufenden Optimierung und Instandhaltung der Trainingsinfrastruktur.
Die Servicepauschale bezieht sich auf das individuelle Trainingsjahr des Mitglieds und nicht auf das Kalenderjahr.
Die erste Servicepauschale wird in dem Monat fällig, in dem die Mitgliedschaft beginnt. Anschließend wird die Servicepauschale jährlich im entsprechenden Monat des Beginns des jeweiligen Trainingsjahres fällig.
Wird die Mitgliedschaft vor dem nächsten regulären Abbuchungstermin beendet, kann eine für das bereits begonnene Trainingsjahr fällige Servicepauschale mit dem letzten fälligen Mitgliedsbeitrag abgerechnet werden.
Die Servicepauschale wird unabhängig davon berechnet, ob einzelne der genannten Leistungen vom Mitglied im jeweiligen Trainingsjahr tatsächlich in Anspruch genommen werden.
c) Öffnungs-, Betreuungs- und Saunazeiten
Die Öffnungszeiten, Trainerzeiten und Saunazeiten werden von Amena Fitness für Frauen festgelegt und können je nach Wochentag, Feiertagen, saisonalen Gegebenheiten oder betrieblichen Erfordernissen variieren.
Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben.
Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, bestimmte Betreuungszeiten oder bestimmte Saunazeiten besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Mitgliedschaftsvertrages sind.
Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
3. TARIF- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Abbuchungszyklus
Der Mitgliedsbeitrag wird entsprechend den Angaben im Mitgliedschaftsvertrag im Voraus abgebucht.
Die Abbuchung erfolgt grundsätzlich zum 1. oder 15. eines Monats, abhängig vom vereinbarten Vertragsbeginn bzw. Abbuchungstermin.
Wird die Erstlaufzeit vollständig im Voraus bezahlt, erfolgt die weitere Abbuchung nach Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums grundsätzlich zum 1. eines Monats.
Ist der jeweilige Abbuchungstag kein Bankarbeitstag, kann die Abbuchung am nächsten Bankarbeitstag erfolgen.
Kann ein fälliger Betrag nicht eingezogen werden, kann Amena Fitness für Frauen dem Mitglied die hierdurch tatsächlich entstandenen und gesetzlich zulässigen Kosten in Rechnung stellen.
Hierzu können insbesondere Kosten einer Rücklastschrift sowie angemessene Mahnkosten gehören, sofern das Mitglied die Ursache für die nicht erfolgreiche Abbuchung zu vertreten hat.
Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ermächtigt das Mitglied Amena Fitness für Frauen, die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Mitgliedsbeiträge sowie sonstige fällige und berechtigt in Rechnung gestellte Beträge im Rahmen des erteilten Mandats einzuziehen.
b) Spezialtarife
Amena Fitness für Frauen kann Spezialtarife, insbesondere für Schülerinnen und Studentinnen, anbieten.
Die Gewährung eines Spezialtarifs setzt voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen während des gesamten Zeitraums der Inanspruchnahme erfüllt sind.
Das Mitglied ist verpflichtet, auf Verlangen einen geeigneten Nachweis über das Fortbestehen der Voraussetzungen vorzulegen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen kann der Tarif ab dem Zeitpunkt des Wegfalls auf den jeweils geltenden Normaltarif umgestellt werden.
Bei Studententarifen kann ein entsprechender Nachweis semesterweise verlangt werden.
Eine rückwirkende Erstattung von Differenzbeträgen erfolgt grundsätzlich nicht, sofern der Spezialtarif aufgrund fehlender Voraussetzungen zu Recht beendet wurde.
c) Beitragsanpassung
Die laufenden Kosten eines Fitnessstudios können sich insbesondere aufgrund von Personal-, Energie-, Miet-, Wartungs-, Versicherungs- und sonstigen Betriebskosten verändern.
Amena Fitness für Frauen kann die vereinbarten Mitgliedsbeiträge daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an eine veränderte Kostenentwicklung anpassen.
Eine Beitragsanpassung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten seit Beginn der Mitgliedschaft bzw. seit der letzten Beitragsanpassung.
Eine Anpassung wird dem Mitglied rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
Bei einer Beitragsanpassung wird die Höhe der Änderung sowie der Zeitpunkt des Wirksamwerdens angegeben.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung nicht vorliegen, findet keine entsprechende Anpassung statt.
d) Mehrwertsteuer
Die im Mitgliedschaftsvertrag angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
4. LAUFZEITEN UND KÜNDIGUNG
a) Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
Dies gilt insbesondere für:
-
24-Monatsverträge
-
14-Monatsverträge
-
8-Monatsverträge
-
Monatsverträge
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Für Verträge, auf die aufgrund ihres Abschlussdatums oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften andere Kündigungsregelungen anzuwenden sind, gelten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
b) Kündigung
Die Kündigung kann in Textform erfolgen.
Eine Kündigung kann insbesondere per E-Mail oder auf einem anderen zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Kommunikationsweg erklärt werden.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei Amena Fitness für Frauen maßgeblich.
Die Kündigung sollte zur eindeutigen Zuordnung den vollständigen Namen und, soweit vorhanden, die Mitgliedsnummer enthalten.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Zutrittsberechtigung.
c) Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Amena Fitness für Frauen kann insbesondere bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung, bei grob störendem Verhalten, Gewalt, Bedrohungen, vorsätzlichen erheblichen Sachbeschädigungen oder vergleichbarem Verhalten eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen.
Bei der Beurteilung sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.
Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
d) Zahlungsverzug
Kommt das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Amena Fitness für Frauen berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
Hierzu gehören insbesondere die Geltendmachung von Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässiger Kosten und weiterer Verzugsschäden.
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Amena Fitness für Frauen den Zutritt zum Studio bis zur vollständigen Begleichung des Zahlungsrückstands vorübergehend sperren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
e) Stilllegung der Mitgliedschaft
Eine zeitweise Stilllegung der Mitgliedschaft kann bei Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests beantragt werden.
Die Mindestdauer einer Stilllegung beträgt vier Wochen.
Die Stilllegung beginnt frühestens mit dem Zugang des entsprechenden Nachweises bei Amena Fitness für Frauen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Stilllegung.
Eine rückwirkende Stilllegung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5. TRAINING WÄHREND TRAINERFREIER ZEITEN
a) Nutzung ohne Trainerbetreuung
Die Nutzung des Studios während trainerfreier Zeiten ist ausschließlich Mitgliedern gestattet, deren Vertrag eine Nutzung während dieser Zeiten vorsieht.
Während der trainerfreien Zeiten findet keine persönliche Betreuung oder Trainingsaufsicht durch einen Trainer statt.
Das Mitglied trainiert während dieser Zeiten eigenverantwortlich.
Es ist verpflichtet, die vorhandenen Trainingsgeräte bestimmungsgemäß und entsprechend den jeweiligen Sicherheitshinweisen zu benutzen.
Das Mitglied hat seine individuellen körperlichen Belastungsgrenzen zu berücksichtigen und Übungen nur entsprechend seiner eigenen körperlichen Voraussetzungen durchzuführen.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
6. MITGLIEDERDATEN
a) Änderung der Mitgliederdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
-
Name,
-
Anschrift,
-
E-Mail-Adresse,
-
Telefonnummer,
-
Bankverbindung.
Die Mitteilung kann in Textform erfolgen.
Unterlässt oder verzögert das Mitglied die Mitteilung und entstehen dadurch nachweisbare Kosten, kann Amena Fitness für Frauen diese Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen, soweit das Mitglied die Ursache hierfür zu vertreten hat.
7. HAUSORDNUNG UND STUDIOBETRIEB
a) Hausordnung
Die im Studio ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der Mitgliedschaft.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung sowie die Anweisungen des Studiopersonals zu beachten.
Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherheit, Ordnung und dem Schutz der Mitglieder, Mitarbeiter und Studioeinrichtungen.
b) Sachbeschädigungen
Für schuldhaft verursachte Beschädigungen an Geräten, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum von Amena Fitness für Frauen haftet das Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen.
c) Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen
Amena Fitness für Frauen ist berechtigt, einzelne Trainingsbereiche, Geräte oder sonstige Einrichtungen vorübergehend für Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen zu sperren.
Die Maßnahmen werden nach Möglichkeit so geplant und durchgeführt, dass der reguläre Studiobetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Bei kurzfristigen oder vorübergehenden Einschränkungen bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich bestehen.
Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
8. VIDEOÜBERWACHUNG UND DATENSCHUTZ
Zum Schutz der Mitglieder, Mitarbeiter und Studioeinrichtungen sowie zur Prävention und Aufklärung von Straftaten kann das Studio in bestimmten Bereichen videoüberwacht werden.
Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Einzelheiten zur Videoüberwachung, insbesondere zu überwachten Bereichen, Zweck, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen und den entsprechenden Hinweisen zur Videoüberwachung im Studio.
9. HAFTUNG
Amena Fitness für Frauen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt unberührt.
Für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen, haftet Amena Fitness für Frauen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
10. MITGLIEDERVERHALTEN UND SICHERHEIT
Das Mitglied verpflichtet sich, sich im Studio so zu verhalten, dass andere Mitglieder, Mitarbeiter und sonstige Personen nicht gefährdet, behindert oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
Trainingsgeräte und sonstige Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen.
Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Studiobetrieb dienen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann Amena Fitness für Frauen die Nutzung einzelner Einrichtungen vorübergehend untersagen oder – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Nebenabsprachen
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Amena Fitness für Frauen und dem Mitglied bleiben hiervon unberührt.
b) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit eine Änderung der Zustimmung des Mitglieds bedarf, wird diese in geeigneter Form eingeholt.
c) Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. ANSCHRIFT DES STUDIOS
Amena Fitness für Frauen Karlsruhe
Hertzstraße 12
76187 Karlsruhe
Stand: 09/2026
